Vorbemerkung
Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lizenzbedingungen werden durch die Installation anerkannt.
1. Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Vertragsschluss über die Lieferung von DataCubis wird dem Kunden das nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei Walter Schröder als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.
2. Umfang der Nutzungsrechte
2.1 Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm gelieferte Software im vertragsgemäßen Umfang auf zwei beliebigen Rechnern zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind.
2.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen.
2.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt an Dritte weiterzugeben.
2.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem Server zu installieren und von mehreren Klienten und mehreren Personen in einem nicht öffentlichen Netzwerk darauf gleichzeitig zuzugreifen. Diese Installation ist eine Einzelplatzinstallation im Sinne von 2.1.
3. Haftung
Der Anwender trägt selbst die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Nutzung der Software sowie der damit erzielten Ergebnisse. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und den Zwecken des Anwenders genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber und die Entwickler haften nicht für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund der Benutzung des Produktes entstehen, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers verursacht worden ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber der Höhe nach beschränkt auf den Kaufpreis der bestellten Ware. Darüber hinaus haftet er nicht.