Software-Lizenzbestimmungen

Vorbemerkung

Diese Lizenzbestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lizenzbestimmungen werden durch die Installation anerkannt.

1. Einräumung von Nutzungsrechten

Mit Vertragsschluss über die Lieferung (Download) von DataCubis wird dem Kunden das nicht übertragbare Nutzungsrecht an der Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist. Alle dort nicht ausdrücklich aufgeführten Nutzungsrechte verbleiben bei der SOLOX GmbH als Inhaber aller Urheber- und Schutzrechte.

2. Umfang der Nutzungsrechte

2.1 Mit der Lieferung erwirbt der Kunde das Recht, die ihm überlassene Software im vertragsgemäßen Umfang gemäßer der erworbenen Nutzungsrechte zu nutzen, die für diese Zwecke geeignet sind.

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen und es Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen.

2.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software zu installieren und zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt an Dritte weiterzugeben.

2.4 Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem Server zu installieren und von mehreren Arbeitsplätzen (Clients) und mehreren Personen in einem nicht öffentlichen Netzwerk darauf gleichzeitig zuzugreifen. Diese Installation ist eine Einzelplatzinstallation im Sinne von 2.1.

3. Haftung

Der Anwender trägt selbst die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Nutzung der Software sowie der damit erzielten Ergebnisse. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und den Zwecken des Anwenders genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber und die Entwickler haften nicht für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund der Benutzung des Produktes entstehen, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers verursacht worden ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber der Höhe nach beschränkt auf die Nutzungsgebühr von maximal einem Jahr der bestellten Ware. Darüber hinaus haftet er nicht.

Stand 01.01.2024
SOLOX GmbH, Uhlandstraße 4, 97753 Karlstadt

Registergericht: Amtsgericht Würzburg | HRB 15384
Geschäftsführer: Patrick Fischer | USt-IdNr. DE338171891



Praxisbeispiele